Steuerstrafverteidiger Torsten Hildebrandt

Hamburg & Berlin

Steuerstrafverteidiger Hamburg

Rechtsanwalt Torsten Hildebrandt
Rechtsanwalt Torsten Hildebrandt
Berlin & Hamburg
030 439 709 999
040 696 387 050
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­Die Entscheidung, einen Strafverteidiger zu mandatieren, der nicht nur als Fachanwalt für Strafrecht, sondern auch für Steuerrecht zugelassen ist und zudem die Qualifikation als zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA) vorweisen kann, bietet in einem Steuerstrafverfahren deutliche Vorzüge. Ein solcher Anwalt verfügt über fundierte Kenntnisse im allgemeinen Strafrecht und gleichzeitig über spezifische Expertise im Steuerrecht, was eine umfassende Analyse und Bewertung des jeweiligen Falles erlaubt. Er hat das nötige Rüstzeug, um die strafrechtlichen Konsequenzen steuerrechtlicher Vorgänge genau zu beurteilen und die Verteidigungsstrategie passgenau auf die komplexe Rechtslage zuzuschneiden, was insbesondere dann von Bedeutung ist, wenn es um die Beurteilung der Rechtmäßigkeit steuerlicher Gestaltungen und die mögliche Strafbarkeit bestimmter Handlungen geht.

Darüber hinaus gewährleistet die Doppelspezialisierung in Verbindung mit der zusätzlichen Zertifizierung eine qualifizierte Beratung und Rechtsvertretung auf höchstem Niveau. Mit seinem breitgefächerten Fachwissen kann der Anwalt sowohl steuerrechtliche als auch strafrechtliche Aspekte im Fall umfänglich berücksichtigen und bleibt dabei stets auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung und Gesetzgebung. Diese Kompetenz versetzt ihn in die Lage, potenzielle Risiken und Verteidigungschancen frühzeitig zu identifizieren und entsprechend zu agieren. In Steuerstrafverfahren, die häufig schnelles und sachkundiges Handeln verlangen, stellt dies einen entscheidenden Vorteil dar.

Zuletzt zieht der Mandant Nutzen aus der interdisziplinären Kompetenz des Anwalts in der gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung. Ein Jurist, der sowohl im Strafprozessrecht als auch im steuerlichen Verfahrensrecht bewandert ist, kann die Verteidigungsstrategie in allen Verfahrensstadien zielführend einsetzen. Er beherrscht die professionelle Interaktion sowohl mit den Finanzbehörden als auch vor Gericht in Strafverfahren. Auch die Verhandlung von Lösungswegen, die eine Selbstanzeige zur Straffreiheit oder die Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung beinhalten könnten, gehört zu seinem Leistungsspektrum. Diese gebündelte Expertise ermöglicht eine effiziente und mandantenorientierte Vertretung.

Ein Kanzleistandort in Hamburg ist für einen auf Steuerstrafrecht spezialisierten Verteidiger besonders vorteilhaft, nicht zuletzt aufgrund der bedeutenden Rolle der Stadt im internationalen Handel, die Hamburg zu einem zentralen Knotenpunkt in Sachen Zollrecht macht. Dies ist besonders relevant, da das Zollstrafrecht eine wesentliche Komponente des Steuerstrafrechts darstellt. Die Präsenz in Hamburg ermöglicht nicht nur eine enge Vernetzung mit lokalen Behörden und Unternehmen, die im internationalen Handel tätig sind, sondern bietet auch einen direkten Zugang zu spezialisierten Institutionen und Experten im Bereich des Zollrechts. Dieser Standortvorteil erlaubt es dem Steuerstrafverteidiger, sich kontinuierlich über Entwicklungen im Zollrecht auf dem Laufenden zu halten und seine Expertise ständig zu erweitern. Diese Nähe zu den zentralen Akteuren des internationalen Handels und die damit verbundenen tieferen Einblicke in die Praxis des Zollrechts sind unerlässlich, um Mandanten im Steuerstrafrecht, insbesondere in zollrechtlichen Angelegenheiten, effektiv und kompetent vertreten zu können.


Rechtsanwalt Torsten Hildebrandt

Ich bin ausschließlich im Steuerstrafrecht und streitigen Steuerrecht tätig. Über eine besondere Expertise verfüge ich in den dazugehörigen Spezialgebieten des Zollstrafrechts und Verbrauchsteuerstrafrechts (ich bin der einzige Strafverteidiger, der den Fachberaterkurs Zölle und Verbrauchsteuern absolviert hat).

Werdegang

  • Studium in Tübingen
  • Referendariat am Oberlandesgericht Düsseldorf mit Stationen u.a. in Speyer (Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften) und einer renommierten Strafverteidigerkanzlei in Berlin, parallel dazu Fachanwaltskurs Strafrecht
  • Niederlassung als selbständiger Strafverteidiger in Berlin im Jahr 2010
  • Spezialisierung auf das Steuerstrafrecht, Fachanwaltskurs Steuerrecht, Zertifizierungslehrgang Steuerstrafrecht
  • Verleihung des Titels Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA)
  • Verleihung des Titels Fachanwalt für Strafrecht
  • Spezialisierung auf das Zoll- und Verbrauchsteuerstrafrecht (u.a. erfolgreiche Teilnahme am Fachberaterkurs Zölle und Verbrauchsteuern)
  • Verleihung des Titels Fachanwalt für Steuerrecht
  • Eröffnung der Niederlassung in Hamburg

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Veröffentlichungen

  • Scheller/Brill/Hildebrandt, Das „hätte wissen müssen“ als Risikopotential für Unternehmen, UR 2021, 256-262
  • Brill/Hildebrandt/Scheller, Verstöße gegen das Außenwirtschaftsrecht und Gemeinnützigkeit, AW-Prax 2021, 71
  • Brill/Hildebrandt/Scheller, Das interne Kontrollsystem im Zollrecht, AW-Prax 2020, 472-476, 529-532; 2021, 25-28, 122-127
  • Scheller/Hildebrandt/Zaczek, Ertragsteuerliche Auswirkungen zollrechtlicher Risiken, Stbg 2017, 398-405
  • Hildebrandt/Ricken, Anmerkung zu einer Entscheidung des LG Berlin, Urteil vom 27.05.2014 – (564) 284 Js 290/13 Ls Ns (3/14) – Zur Verwertbarkeit einer Aussage bei nachträglichem Verlöbnis des Belastungszeugen, NStZ 2015, 422-424

Mitgliedschaften

  • Bundesvereinigung der Anwälte und zertifizierten Berater für Steuerstrafrecht e.V.
  • Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V.
  • Wirtschaftsstrafrechtliche Vereinigung e.V.

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